100 Jahre Frauenwahlrecht als Schlüssel zur Gleichberechtigung

  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zentrale Anliegen
    „Bei der Wahl zur verfassungsgebenden Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar 1919 durften Frauen in Deutschland das erste Mal von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Ein historischer Meilenstein für die Gleichberechtigung und die politische Partizipation von Frauen. Wir verdanken es dem Mut und dem Nachdruck unserer Vorkämpferinnen, dass wir Frauen heute nicht nur wählen und gewählt werden dürfen, sondern auch in wichtigen Positionen zu finden sind, wie Bundeskanzlerin, Ministerin oder Verfassungsrichterin. Frauen können heute unabhängig, selbstbestimmt und selbstbewusst ihr Leben gestalten sowie aktiv im gesellschaftlichen und politischen Leben mitwirken.

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern bleibt aber eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Trotz großer Fortschritte besteht in vielen Bereichen noch keine volle Gleichstellung – nicht zuletzt in Politik und Parlament. Praktische und umsetzbare Verbesserungen sind jedoch besser als ideologische Kämpfe auf dem Papier zu führen. Das heißt konkret: Mehr Frauen in Führungspositionen, eine noch bessere Vereinbarkeit der Familie mit dem Beruf und der Abbau von Benachteiligungen.

Es ist erforderlich, dass Unterstützungsmaßnahmen und Förderprogramme mehr als bisher die Lebenswirklichkeiten der Frauen berücksichtigen. In diesem Kontext ist es nicht nur gerecht, sondern auch wirtschaftlich vernünftig, Frauen attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten, damit diese ihre gute Qualifikation, Kompetenz und Ihre Erfahrung in den Unternehmen entfalten können.

Auch das Ungleichgewicht bei der Entlohnung muss endlich ein Ende haben. In diesem Sinne hat das Land unter anderem die Erstellung eines Lohnatlasses initiiert, der bundesweit eine Vorreiterrolle einnimmt. Der Hessische Lohnatlas schafft mehr Transparenz in diesem Bereich. Mit der Darstellung der regionalen und branchenbezogenen Unterschiede bietet er eine gute Grundlage für die Diskussion mit allen Akteuren am Arbeitsmarkt, die für die Entgelte zuständig sind sowie für die weitere Entwicklung von geeigneten Maßnahmen.

Ein wichtiges Signal für die Anerkennung der Gleichberechtigungsansprüche von Frauen in unserem Bundesland ist des Weiteren, dass dem Artikel 1 der Hessischen Verfassung ein zweiter Absatz hinzugefügt wurde, der den Staat in die Verantwortung nimmt, die Gleichberechtigung von Frau und Mann durchzusetzen und Menschen vor direkten oder mittelbaren geschlechtsbezogenen Ungleichbehandlungen zu schützen. Eine entsprechende Formulierung findet sich bereits im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Charta der Europäischen Union. Doch erst wenn Frauen und Männer wirklich frei entscheiden können, wo sie die Prioritäten in ihrem Leben setzen wollen, ohne auf Beruf oder Familie zu verzichten, ist das Ziel erreicht.“

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