„Eltern, deren Einkommen sich durch die Corona-Krise reduziert hat, weil sie beispielsweise Kurzarbeitergeld bekommen, sollten jetzt prüfen, ob für sie der Kinderzuschlag (KiZ) in Frage kommt. Dafür hat das Bundesfamilienministerium unter www.kinderzuschlag.de <http://www.kinderzuschlag.de> eine einfache Berechnungsmöglichkeit geschaffen. Angesichts der aktuellen Situation wurde die Beantragung nochmals vereinfacht: Ab 1. April wird nur noch das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung zugrunde gelegt. Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Die Antragstellung erfolgt online über www.notfall-kiz.de <http://www.notfall-kiz.de> . Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag unterstützt ärmere Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich für die Familien bedeuten.

Eine weitere Unterstützung können Eltern erhalten, die jetzt nicht zur Arbeit gehen können, weil sie ihre Kinder betreuen müssen. Diese wurde im vom Bund beschlossenen Sozialschutzpaket verankert. Eltern, die wegen der behördlichen Kita- und Schulschließungen – außerhalb der Ferien - nicht arbeiten gehen können, können unter bestimmten Voraussetzungen Lohnersatz bis maximal 67 % des Nettoeinkommens bis zu 6 Wochen und maximal 2.016 Euro im Monat erhalten.“

Hintergrund
Weitere Infos hierzu erhalten Sie unter www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket <http://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket>

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