• Weitere Berufsgruppen dürfen in den Kitas mitbetreuen
• Betreuung von Kindern mit Behinderung wird gefördert
• Wunsch der Kita-Träger wird erfüllt

„Um die Qualität der Betreuung in den hessischen Kitas weiter zu verbessern und auch den Fachkräftemangel in diesem Bereich zu verringern, sollen künftig auch andere Berufsgruppen die vorbildliche Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher unterstützen. Dazu haben die Regierungskoalitionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag zur Novellierung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) eingereicht, der im Juni-Plenum zusammen mit den anderen Änderungen in zweiter Lesung abgestimmt werden soll.

Konkret soll der sogenannte Fachkräftekatalog geöffnet werden. Damit werden im Sinne von präventiver Arbeit Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger in allen regulären Kitas als vollwertige Fachkraft angerechnet. Zudem können staatlich anerkannte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sowie Personen mit fachfremder Ausbildung aus dem In- oder Ausland als Unterstützung der Fachkräfte eingesetzt werden. Diese müssen aber bereits Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit vorweisen können, mit ihrer eigentlichen Tätigkeit in das Profil der Kinderbetreuungseinrichtung passen und sich zur Weiterbildung verpflichten. Zudem muss mit dem Jugendamt jeder Einzelfall abgestimmt werden. Erst dann können fachfremde Personen als Ergänzung des erzieherischen Teams – begrenzt auf maximal 15 Prozent – eingesetzt werden. Diese Ausweitungen des Fachkraftkataloges waren ausdrücklicher Wunsch der Kita-Träger in der Gesetzesanhörung Mitte Mai im Hessischen Landtag, denen wir mit unseren Änderungen entgegenkommen.
Außerdem wird die Betreuung von Kindern mit Behinderung gefördert. Konkret werden Kinder mit Behinderung in der U3-Betreuung (vom 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr) bei der Berechnung der Gute-Kita-Pauschale wie sechs Kinder gezählt, in der Ü3-Betreuung (vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) wie drei Kinder. Da Kita- und Kindergartengruppen, in denen Kinder mit Behinderung betreut werden, in ihrer Größe reduziert sind, verhindern wir mit der Einführung von Berechnungsfaktoren, dass den Kitas bei der Berechnung ein Nachteil entsteht, wenn sie Kinder mit Behinderung aufnehmen.“
Hintergrund
Mit der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sowie des Starke-Heimat-Programms sorgen wir dauerhaft für eine verbesserte Qualität in unseren hessischen Kindertagesstätten und der Tagespflege.
Dafür investiert das Land den Rekordwert von einer Milliarde Euro. Wir erhöhen unter anderem die Mindestpersonalstandards in der Kinderbetreuung, damit die Kitaleitung mehr Zeit für Leitungsaufgaben hat, wie beispielsweise Personalführung, Elterngespräche und inhaltliche Steuerung der Kita. Hierfür werden sie für 20 Prozent ihrer Arbeitszeit freigestellt. Zudem erhöht das Land die Ausfallzeiten für Fortbildung, Urlaub oder Krankheit auf 22 Prozent des Personalbedarfs. Insgesamt bleibt so mehr Zeit für die Betreuung der Kinder. Das Land Hessen verbessert damit die Betreuungsqualität in den hessischen Kitas. Darüber hinaus erhöhen wir die Grundpauschalen pro Kind um gut 40 Prozent und führen eine neue Förderkategorie für längere Öffnungszeiten ein, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht.
Wir schaffen damit bessere Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher, mehr Flexibilität für die Eltern, aber vor allem mehr Zeit für die Betreuung der Kinder. Die Anhörung im Mai hat gezeigt, dass unsere Maßnahmen zur Qualitätssteigerung einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Kindertagesstätten in ihrer wichtigen Bildungs- und Erziehungsarbeit leisten.

« Hessisches Kita-Konzept gemeinsam mit den Kommunen beschlossen - Möglichst viele Kinder wieder verantwortbar in die Kita lassen Sportvereine aus Waldeck-Frankenberg erhalten Fördermittel vom Land »