„Für uns alle war und ist es aktuell eine harte Zeit, um die Ausbreitung des todbringenden Corona-Virus einzudämmen. Die Hessen haben sich in dieser schwierigen Zeit größtenteils vorbildlich verhalten, es ist ihr Verdienst, dass die Fallzahlen im Land deutlich gesunken sind und wir bisher keine dramatische Lage wie beispielsweise in Norditalien, Spanien oder New York erleben mussten. Von daher sind die von der Hessischen Landesregierung unter CDU-Ministerpräsident Volker Bouffier heute beschlossenen Lockerungen eine weitere logische und abgewogene Folge in Richtung neue Normalität. Die aktuellen weiteren Öffnungen finden in den Bereichen der Schulen, Kitas, Schwimmbäder, des Sports und grundsätzlich auch bei der Anzahl der Menschen, die sich in Gruppen im öffentlichen und auch im privaten Raum treffen dürfen statt. Gleichzeitig gilt, wenn vieles wieder möglich ist, sollten wir die Gefahren des Virus nicht unterschätzt. Solange noch kein Medikament oder Impfung vorliegt und die Erforschung des Virus an sich ebenfalls noch am Anfang steht, ist die Bedrohung weiter vorhanden. Wir sollten also besonnen bleiben.“

Die Lockerungen sind im Einzelnen:
• Im öffentlichen Raum dürfen sich ab sofort Gruppen von maximal 10 Personen treffen.
• In privaten Räumen entfällt ab dem heutigen Tag die Maximalanzahl von Personen. Dennoch sollte weiter eigenverantwortlich im Sinne der Seuchenprävantion gehandelt werden.
• Ab dem 22. Juni dürfen wieder alle Klassen der Grundschule und der Grundstufen der Förderstufen an fünf Tagen in der Woche in den Präsenzunterricht.
• Die Eltern können in dem Fall über den Schulbesuch entscheiden; die allgemeine Schulbesuchspflicht wird bis zu den Sommerferien ausgesetzt.
• Lehrerinnen und Lehrer ab 60 Jahren sind nicht mehr automatisch vom Dienst freigestellt, sondern benötigen ein medizinisches Attest.
• Ab dem 6. Juli stellen alle Kitaträger wieder den vollen Umfang der Kinderbetreuung zur Verfügung.
• Die hessischen Schwimmbäder, Badeseen und Saunen haben ab dem 15. Juni wieder für Publikumsverkehr geöffnet.
• Sportwettbewerbe dürfen ab dem 11. Juni wieder durchgeführt werden, bei Kontaktsportarten unter Hygieneregeln.

Weitere Regelungen:
• Weil der Verkehr allmählich zunimmt gilt nun auch in den hessischen Bahnhöfen und dem Frankfurter Flughafen eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.

• Bei Gottesdiensten und Trauerfeiern muss der Veranstalter nun ebenfalls eine Anwesenheitsliste führen.

Weiterhin gelten die allerdings die bekannten Hygieneregelung sowie ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

« Sportvereine aus Waldeck-Frankenberg erhalten Fördermittel vom Land Hessen verdreifacht die dualisierten Ausbildungsplätze für Erzieherinnen und Erzieher »