1. Wichtig für alle Eltern, die Kurzarbeit beantragen: Sie sollten prüfen, ob für sie der Kinderzuschlag in Frage kommt, auch wenn sie diesen wegen zu hohen Einkommens bisher nicht bekommen haben.
    Weitere Informationen zum Notfall Kinderzuschlag gibt es auf den Seiten www.kinderzuschlag.de und www.familienportal.de Bei der Seite Kinderzuschlag.de kann man berechnen, ob man dafür in Frage kommt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital.
    Zur Antragstellung wurde eine Homepage eingerichtet: www.notfall-kiz.de. Eltern können bis zu 185 Euro pro Kind erhalten. Neu im Notfall-KIZ ist, dass ab April nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachgewiesen werden muss, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Das Notfall – Kiz soll befristet bis zum 30.9.2020 laufen .

  2. Was ist mit den Eltern mit Kindern bis 12 Jahre, die wegen fehlender Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen, obwohl Überstunden abgebaut sind und sie keinen Anspruch auf Notfallbetreuung haben? Sie können maximal 67 % des Nettoeinkommens bis zu 6 Wochen und maximal 2016 Euro im Monat erhalten. Das hat der Bundestag am 25.3. beschlossen. Diese Regelung wird als letzte Möglichkeit verstanden, wenn z.B. kein Anspruch mehr auf Überstunden besteht und sie kein Kurzarbeitergeld erhalten. Die Regelung gilt nicht in den Ferien. Beantragen muss der Arbeitgeber diese Leistung und leitet das Geld dann an die Eltern weiter.

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